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Wer älter wird, weiß Hilfe zu schätzen. Eine Ausprägung im Altersgerechten Wohnen für ältere Menschen ist, das diese nicht zwangsläufig einen Hilfe- oder Pflegebedarf haben, jedoch in einer Wohnung leben wollen, die das selbstständige Leben im Alter ermöglicht. Das Service-Wohnen des DRK bietet diesbezüglich viele Vorteile, um ein Leben in Sicherheit und Selbstbestimmung zu genießen.
Gut versorgt - in den eigenen vier Wänden
Der Grundgedanke ist, dass jeder in seinen "eigenen vier Wänden" lebt und den Alltag mehr oder weniger alleine bzw. im Haus- oder Nachbarschaftsverbund organisiert. Durch eine Gestaltung oder Ausstattung der Wohnung, die den möglichen Bewegungseinschränkungen älterer Menschen Rechnung trägt, wird das eigenständige Wohnen gefördert.
Als Ergänzung werden professionelle Serviceleistungen (bis hin zur Pflege) angeboten, die man nach Bedarf abrufen kann.
Foto: S. Rosenberg / DRK e.V.
Für wen ist Altersgerechtes Wohnen geeignet?
Für Alleinstehende, Ehepaare oder befreundete ältere Menschen, die in einem guten Serviceumfeld gemeinsam ihren Lebensabend verbringen möchten.
Und schließlich für ältere Menschen, die Sicherheit suchen, bevor sie pflegebedürftig sind, denn eine Unterbringung in einer stationären Einrichtung kann so ggf. soweit wie möglich hinausgeschoben werden.
Alle Rotkreuz-Angebote in Ihrer Umgebung kostenfrei auf einen Blick - 26.000 mal Lebenshilfe vor Ort.
Hausmeisterdienste, d.h. Aufsichtsfunktion und kleine Reparaturen
Gemeinschaftsräume (z. B. Bibliothek)
Fahr- und Bringdienste
Beratung bei Fragen und Problemen
Praktische Hilfeleistung bei der Organisation von Freizeitaktivitäten, wie Städtereisen und Ausflügen, Besorgen von Karten für kulturelle Veranstaltungen u.ä.
Hausnotruf-Anlage
Ferner können im Falle einer längeren Krankheit bzw. bei eintretender Pflegebedürftigkeit pflegerische Leistungen organisiert werden.
Und wie viel kostet das?
Je nach Leistungspaket fallen unterschiedliche Kosten an. In jedem Fall sind natürlich, wie bei einer normalen Wohnung, die Miete bzw. Betriebskosten zu tragen. Zusätzlich werden je nach Wohnmodell oder nach Inanspruchnahme die Kosten für die von Ihnen ausgewählten Serviceleistungen berechnet.
Ambulante Pflege- und Versorgungsleistungen können gegebenenfalls über die Pflegeversicherung abgerechnet werden. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten Sie diesbezüglich gerne vor Ort.
Wie geht es weiter?
Nehmen Sie bitte mit Ihrem Ansprechpartner vor Ort, siehe oben rechts, Kontakt auf.