Auszüge aus § 1 und § 2 der Satzung des DRK Kreisverbandes Demmin e.V.
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§ 1 - Selbstverständnis
(1) Das Deutsche Rote Kreuz ist die Gesamtheit aller Mitglieder, Verbände,Vereinigungen, privatrechtlichen Gesellschaften und Einrichtungen des RotenKreuzes in der Bundesrepublik Deutschland. Die Mitgliedschaft im Deutschen Roten Kreuz steht ohne Unterschied der Nationalität, der ethnischen Zugehörigkeit, des Geschlechts, der Religion und der politischen Überzeugung allen offen, die gewillt sind, bei der Erfüllung der Aufgaben des Deutschen Roten Kreuzes mitzuwirken.
(2) Das Deutsche Rote Kreuz bekennt sich zu den sieben Grundsätzen der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung:
- Menschlichkeit
- Unparteilichkeit
- Neutralität
- Unabhängigkeit
- Freiwilligkeit
- Einheit
- Universalität.
Diese Grundsätze sind für alle Verbände, Vereinigungen, privatrechtlichen Gesellschaften und Einrichtungen des Deutschen Roten Kreuzes sowie deren Mitglieder verbindlich. Das Deutsche Rote Kreuz ist gemeinsam mit dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK), der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften sowie den anderen anerkannten Nationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften ein Bestandteil der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung.
§ 2 - Aufgaben
(1) Der Deutsches Rotes Kreisverband Demmin e.V. stellt sich aufgrund seines Selbstverständnisses(§ 1) und seiner Möglichkeiten(§ 34) folgende Aufgaben:
• Hilfe für die Opfer von bewaffneten Konflikten, Naturkatastrophen und
anderen Notsituationen,
• Verhütung und Linderung menschlicher Leiden, die sich aus Krankheit,
Verletzung, Behinderung oder Benachteiligung ergeben,
• Förderung der Gesundheit, der Wohlfahrt und der Bildung,
• Förderung der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen,
• Förderung der Entwicklung nationaler Rotkreuz-und Rothalbmond
Gesellschaften im Rahmen der Satzungen und Statuten der Rotkreuz und Rothalbmondbewegung,
• Förderung der Tätigkeit und Zusammenarbeit seiner Mitgliedsverbände,
• Durchführung der Blutspendertermine und Betreuung der Blutspender,
• Suchdienst und Familienzusammenführung,
• Förderung der Rettung aus Lebensgefahr (u.a. Bergrettung, Wasserrettung) einschließlich der dazugehörenden Aktivitäten, wie Rettungsschwimmen
sowie die Durchführung rettungssportlicher Übungen und Wettbewerbe.
(2) Das Deutsche Rote Kreuze.V. nimmt als freiwillige Hilfsgesellschaft für die deut
schen Behörden im humanitären Bereich die Aufgaben wahr, die sich aus den Genfer Abkommen von 1949 ihren Zusatzprotokollen und dem DRK-Gesetz ergeben.
Zu diesen Aufgaben gehören insbesondere:
• die Verbreitung von Kenntnissen über das humanitäre Völkerrecht sowie die Grundsätze und Ideale der Internationalen Rotkreuz-und RothalbmondBewegung,
• die Mitwirkung im Sanitätsdienst der Bundeswehr einschließlich des Einsatzes von Lazarettschiffen,
• die Wahrnehmung der Aufgaben eines amtlichen Auskunftsbüros,
• die Vermittlung von Familienschriftwechseln.
(3) Der Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Demmin e.V. wirbt für seine Aufgaben
in der Bevölkerung. Er sammelt für die Erfüllung dieser Aufgaben Spenden.